
Seit 10 Jahren haben sich New Yorker, darunter auch direkt Betroffene mit unheilbaren Krankheiten, bei der State Assembly (in etwa Landtag des Staates New York) für ein Gesetz, das Sterbehilfe ermöglicht, eingesetzt.
Eine YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2024 ergab, dass über 70 % der New Yorker die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids unterstützen, während andere Erhebungen etwas niedrigere Werte, aber immer noch eine Mehrheit ermittelten.
Es gab aber auch starken Widerstand, insbesondere von Behindertengruppen, die argumentieren, dass das Gesetz zu Druck auf sie führen könnten und von religiösen Gruppen
Nun bekommt New York ein solches Gesetz, Medical Aid in Dying Act genannt. Gouverneurin Kathy Hochul hat es am Freitag unterzeichnet. Es erlaubt geistig kompetenten, unheilbar kranken Erwachsenen mit einer Lebenserwartung von sechs Monaten oder weniger Medikamente zur Beendigung ihres Lebens zu beantragen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Eine Wartezeit von fünf Tagen
- Eine mündliche Anfrage des Patienten nach Sterbehilfe muss per Video oder Audio aufgezeichnet und dauerhaft in der Patientenakte gespeichert werden.
- Eine psychiatrische Untersuchung des/der Patient*in, der/die Sterbehilfe beantragt, durch einen Psychologen, Neurologen oder Psychiater.
- Die Verpflichtung, dass die Erstuntersuchung eines Patienten durch einen Arzt persönlich erfolgen muss, es sei denn, der behandelnde Arzt ist der Ansicht, dass ein persönlicher Besuch eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde.
Personen, die finanziell vom Tod eines Patienten profitieren könnten, dürfen nicht als Zeugen oder als Dolmetscher für den Patienten fungieren.
Die Sterbehilfe wird auf Einwohner des Bundesstaates New York limitiert. Es gibt die Möglichkeit für religiös ausgerichtete Hospizeinrichtungen, die Sterbehilfe nicht anzubieten. Patienten, die häusliche Hospizpflege erhalten, müssen den gleichen Zugang haben, wie Patienten in Einrichtungen..
Das Gesetz tritt erst in sechs Monaten in Kraft, um laut Gouverneurin Hochul den Behörden die Möglichkeit zu geben, die für die Umsetzung erforderlichen Vorschriften zu erlassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die Einrichtungen ordnungsgemäß vorbereiten und ihr Personal entsprechend schulen können.
New York wird der 13. Bundesstaat sein, der den ärztlich assistierten Suizid legalisiert.


