
New Yorks oberstes Gericht urteilte am Donnerstag, dass ein Hotel in Manhattan im Umgang mit einem suizidgefährdeten Gast aus Nebraska , der 2017 vom Balkon im 11. Stock sprang, nicht fahrlässig gehandelt habe. Angehörige des 32-jährigen Neurologen Noah Badell hatten das TRYP Midtown Hotel in Manhattan wegen Fahrlässigkeit verklagt, da das Personal fast eine halbe Stunde gewartet hatte, bevor es den Notruf wählte, nachdem sie das Hotel aus Nebraska kontaktiert hatten.
Die Familie gab an, selbst keinen Notruf abgesetzt zu haben, da sie davon ausgegangen waren, dass das Hotel dies bereits getan hatte. Laut Gerichtsakten bat Badells Familie um 18:40 Uhr das Hotel um eine Überprüfung seines Wohlbefindens, nachdem Badell telefonisch Suizidgedanken geäußert hatte. Das Personal kam dieser Bitte nach und teilte der Familie sechs Minuten später mit, dass es Badell „gut zu gehen schien“.
Die Familie behauptet jedoch, Beadell habe ihnen weiterhin beunruhigende Nachrichten geschickt, woraufhin sie um 19:12 Uhr erneut im Hotel anriefen und diesmal die Angestellten baten, die Polizei zu verständigen. Um 19:26 Uhr rief der Hotelmanager die Familie zurück, um zu bestätigen, dass sie die Polizei einschalten wollten. Die Angestellten wählten um 19:37 Uhr den Notruf.
Die eintreffenden Beamten verschafften sich schließlich gewaltsam Zutritt zu Beadells verschlossenem Hotelzimmer und versuchten vergeblich, ihn vom Balkongeländer herunterzuholen.
Das Hotel argumentierte, die Schwester, eine Psychologin, die zu diesem Zeitpunkt mit dem Hotel in Kontakt stand, hätte die Polizei selbst rufen können.
„Sie hätte einfach den Notruf wählen sollen, unabhängig davon, was das Hotel sagte“, erklärte die Anwältin des Hotels, Jessica Smith, im vergangenen Monat vor Gericht während der mündlichen Verhandlung.
Richter Anthony Cannataro stimmte dem zu: „Selbst wenn die Kläger sich auf die Zusicherung des Hotels verlassen konnten, dass ein Notruf abgesetzt würde, war es für die Familie nicht angemessen zu erwarten, dass ein solcher Anruf so schnell erfolgen würde“, schrieb Richter Cannataro. „Bezeichnenderweise hinderte das Versprechen der Beklagten, den Notruf zu wählen, die Angehörigen des Verstorbenen weder daran, selbst professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, noch behinderten sie diese Bemühungen, beispielsweise durch die Weigerung, die Anwesenheit des Verstorbenen im Hotel zu bestätigen.“
Cannataro merkte in seinem Urteil außerdem an, dass er nicht beabsichtige Beadells Familei die Schuld für dessen Tod zu geben.
„Ich möchte nicht andeuten, dass die Angehörigen die Verantwortung für den Suizid des Verstorbenen tragen. Dennoch können die Beklagten nicht aufgrund einer angenommenen Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden, da das Vertrauen der Kläger nicht vorhersehbar war“, schrieb er.

