
Vor wenigen Wochen hat Außenminister Johann Wadephul seinen Top-Diplomaten in New York, Generalkonsul Till Knorn, aus den USA abgezogen und auf einen internen Posten im Berliner Auswärtigen Amt versetzt. Die Bild berichtet jetzt, von ihren Recherchen, warum Knorn aus New York zurückgeholt wurde, die auch Einsicht in interne Beschwerdeakten beinhalteten.
Hier einige Highlights aus der Berichterstattung der Bild:
Weihnachtsfeier: Laut Akte legte Knorn bei einer Weihnachtsfeier den Arm gleichzeitig um zwei junge Kolleginnen und sagte „sinngemäß“, es handele sich um seinen „Traum-Dreier“.
Staatsbesuch in New York von Frank-Walter Steinmeier. Während der Bundespräsident im Museum of Modern Art eine Ausstellung besuchte, betrachtete eine junge Beamtin aus dem Auswärtigen Amt eine Fotografie mit einem Mann in Fetischkleidung und entblößtem Penis. Laut Akte stellte sich Knorn neben sie und fragte, „ob ihr das Bild gefalle“.
Reise nach Helsinki: Zu einer jungen Referentin soll Knorn gesagt haben: „Wir sehen uns dann in der Sauna, aber passen Sie auf, hier in Finnland geht man nackt.“
Karnevalsparty in Berlin: Laut Beschwerdeakte soll der Diplomat einer jungen Kollegin die „Hand immer tiefer entlang ihres Rückens bewegt, schließlich ihr Gesäß berührt“ haben. Knorn weist den Vorwurf laut Akte zurück. Es sei „völlig unzutreffend“, dass er die Frau an das Gesäß gefasst habe. Wegen des Gedränges könne er lediglich nicht ausschließen, sie „am Rücken berührt“ zu haben, „um den Anschluss zur Gruppe nicht zu verlieren oder die Frau ein wenig zu schieben“. Sexuelle Absichten bestreitet er. Sein Umgang sei locker, flapsig und hierarchieabbauend gewesen. Die Beschwerdestelle hat den Griff an den Po dennoch als glaubhaft eingestuft.
Im Sekretariat: Laut Akte erklärte Knorn: „Mein Problem mit Vorzimmern ist, dass die immer schwanger werden, aber toi, toi, toi, bislang ohne mein Zutun.“
Abendkleider: Im Zusammenhang mit der Erstattung von Abendkleidern soll Knorn zu einer Kollegin gesagt haben, „er wolle dann auch bei der Anprobe des Kleides dabei sein“.
So bewertet das Auswärtige Amt den Fall Knorn: Das Fazit des Abschlussvermerks vom 4. Juni 2026, der schließlich zu Knorns Abberufung aus New York führte, ist klar: „Die Beschwerde ist begründet. Till Knorn hat durch sein Verhalten gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, weil sein Verhalten die Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung im Arbeitsumfeld erfüllt.“


