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Deutscher Tourist verklagt mexikanisches Restaurant wegen zu scharfer Sauce, sowie Walmart und Polizei, will 20.1 Mio USD

Bild von Erol Inanc

Erol Inanc

Gründer von New York Aktuell

Los Tacos No. 1 – Hier ereignete sich der „Vorfall“

Ein Richter entschied gegen einen deutschen Touristen, der die äußerst beliebte mexikanische Restaurantkette „Los Tacos No. 1“ in New York verklagt hatte, weil diese Salsasauce verkauft habe, die seiner Ansicht nach gefährlich scharf war.

In seiner Klageschrift erklärte der Vertriebsingenieur Faycal Manz, er habe während seines Urlaubs in New York im August und September 2024 zum US Open Tennisturnier unbedingt Tacos essen wollen, da es „für mich in meiner kleinen deutschen Heimatstadt keine Möglichkeit gibt, dies zu tun“. Manz stammt aus Schlemmerhausen in Baden-Württemberg, einem Ort mit 8.800 Einwohnern.

Dieses Foto reichte Faycal Manz als Beweismittel bei Gericht ein – Quelle U.S. District Court for the Southern District of New York

Nachdem er das Restaurant online gefunden hatte, begab er sich zur Times Square Location von „Los Tacos No. 1“ und kaufte drei Tacos. Manz gab an, er habe die Tacos anschließend mit zwei verschiedenen Salsas aus dem Selbstbedienungsbereich des Restaurants garniert.

Unmittelbar nach dem Verzehr habe seine Zunge und sein Mund „zu brennen“ begonnen; zudem habe seine Apple Watch einen erhöhten Puls registriert. Magen-Darm-Beschwerden, darunter Durchfall, hätten sich eingestellt, sein Blutdruck sei gestiegen und Blasen auf seiner Zunge hätten sich gebildet.

„Für jemanden wie mich, der in Deutschland lebt und keinerlei scharfe Speisen zu sich nimmt, war dies sowohl körperlich als auch psychisch ein gewaltiger Schock“, führte Manz in der Klageschrift aus, die er anscheinend ohne Anwalt verfasste. Dies alles führte auch zu  ‘seelischer Belastung‘ für den Ingenieur.

Manz macht Los Tacos No. 1 für sein großes Leiden verantwortlich, da das Restaurant es versäumt habe, die Kunden vor der Schärfe der Salsa zu warnen.

Der US-Bezirksrichter Dale Ho stellte sich in seiner Entscheidung auf die Seite von Los Tacos No. 1 und merkte in seiner Urteilsbegründung an, dass Schärfe bei Salsa „oft gerade der Sinn der Sache“ sei.

Laut Richter Ho sei es Manz nicht gelungen nachzuweisen, dass das Restaurant fahrlässig gehandelt habe. Zudem habe der Deutsche keinerlei Belege dafür vorgelegt, dass auch andere der abertausenden Kunden von Los Tacos No. 1, durch die Salsa zu Schaden gekommen seien.

Manz verklagte auch Walmart in Secaucus, auf der anderen Seite des Hudson River. Er machte geltend, dass er bei einem Aufenthalts während seiner Reise keinen Zugang zum WLAN des Geschäfts erhalten habe, da für die Anmeldung eine inländische Telefonnummer erforderlich sei; dies „grenze internationale Besucher faktisch aus und schließe sie von wesentlichen Dienstleistungen aus“ Er wollte 10 Mio. Schadensersatz. Die Klage wurde abgewiesen.

Eine dritten Klage richtete sich gegen das New York Police Department NYPD. Manz will in der Nähe des Times Square zwei Männer beobachtet haben, die einen Obdachlosen angriffen. Er habe den Notruf gewählt und seinen Standort durchgegeben – so seine Aussage – doch der Disponent habe eine genaue Straßenadresse verlangt, die Manz Mühe hatte ausfindig zu machen. Schließlich seien Polizeibeamte eingetroffen, doch diese hätten sich geweigert, seine Aussage aufzunehmen oder Ermittlungen einzuleiten, da es keine Spuren des Vorfalls gab. .

Die Gleichgültigkeit der Beamten habe bei ihm zu „Schlaflosigkeit und Flashbacks“ geführt, schrieb Manz in seiner Klage; sein Arzt habe bei ihm daraufhin „psychosomatische und posttraumatische Symptome diagnostiziert“. Wieder wollte er 10 Mio. USD, dazu eine Änderung der Dienstvorschriften, die es dem NYPD ermöglicht, internationale Anrufe zu tätigen, sowie verpflichtende Schulungen zur Verbesserung der Kommunikation mit nicht ortsansässigen und fremdsprachigen Anrufern.

Böse Zungen – verbrannt oder nicht – mögen spekulieren, dass Manz schon mit der Absicht zu klagen in den USA eintraf, nachdem er von den großen Beträgen gelesen hatte, die Opfern hier manchmal zugesprochen werden, zu belegen ist das natürlich nicht.

Interessant ist, dass Manz sich für Los Tacos No. 1 entschied – eine immens populäre Kette, die sich im Gegensatz zu den vielen familiengeführten mexikanischen Einzelrestaurants eine Vergleichszahlung leisten kann. Womöglich hatte er gehofft, dass die Firma einfach die bei Klagen relativ bescheidene Summe von 100.000 USD zahlen würde, damit sich Manz zurückzieht, statt sich mit Anwalt gegen die Klage zu wehren. Auch Walmart und das NYPD verfügen über große Mittel.

Auffallend ist, dass kein Anwalt für den Deutschen erwähnt wird. Wenn er die Klagen selbst eingereicht hat, er soll Teilzeitjurastudent sein, kann das ein Anzeichen sein, dass er keinen Juristen fand, der Hoffnung genug hatte, die skurrilen Fälle anzunehmen und dann nach Erhalt von Schadenersatzgeldern ein Drittel des Erlöses zu bekommen, wie in solchen Fällen üblich in den USA.

Manz hatte sich das Ganze vielleicht zu einfach vorgestellt hat. Vielleicht wusste er auch nicht, dass solche Vorgänge Vorgänge in den USA vollkommen öffentlich sind, inklusive seines Namen, seiner eingerichtete Klageschriften und Fotos, wie das mit der Zunge und dachte er könnte die etwas absurd anmutenden Klagen einreichen, ohne dass die Medien davon erfahren. Ob es ihm gefällt, dass er zu einer kleinen Internet- und Mediensensation wurde, selbst die New York Times berichtet über ihn, ist fraglich. Auf jeden Fall verhält er sich jetzt sehr ruhig. Auf Anfragen reagiert er nicht und die Klage gegen die Polizei, die letzte, die anhängig war, hat er zurückgenommen.

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