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Deutscher Tourist verklagt mexikanisches Restaurant in New York wegen zu scharfer Salsa, sowie Walmart und die New Yorker Polizei im andere Sache

Bild von Erol Inanc

Erol Inanc

Gründer von New York Aktuell

Los Tacos No. 1

Ein Richter entschied gegen einen deutschen Touristen, der die äußerst beliebte mexikanische Restaurantkette „Los Tacos No. 1“  in New York verklagt hatte, weil diese eine Salsa verkauft habe, die seiner Ansicht nach gefährlich scharf war.

In seiner Klageschrift erklärte der Vertriebsingenieur Faycal Manz, er habe während seines Urlaubs in New York im August 2024 unbedingt Tacos essen wollen, da es für ihn „in meiner kleinen deutschen Heimatstadt keine Möglichkeit gibt, dies zu tun“.

Faycal Manz – Foto U.S. District Court for the Southern District of New York

Nachdem er das Restaurant online gefunden hatte, begab er sich zu „Los Tacos No. 1“ und kaufte drei Tacos. Manz gab an, er habe seine Tacos anschließend mit zwei verschiedenen Salsas aus dem Selbstbedienungsbereich des Restaurants garniert.

Unmittelbar nach dem Verzehr der mit Salsa belegten Speise habe seine Zunge und sein Mund „zu brennen“ begonnen; zudem habe seine Apple Watch einen erhöhten Puls registriert. Magen-Darm-Beschwerden haben sich eingestellt, sein Blutdruck stieg und Blasen auf der Zunge hätten sich gebildet.

„Für jemanden wie mich, der in Deutschland lebt und keinerlei scharfe Speisen zu sich nimmt, war dies sowohl körperlich als auch psychisch ein gewaltiger Schock“, führte Manz in seiner Klageschrift aus.

Dies alles führte auch zu   ‘seelischer Belastung‘ für den Ingenieur.

Manz macht Los Tacos No. 1 für sein großes Leiden verantwortlich, da das Restaurant es versäumt habe, die Kunden vor der Schärfe der Salsas zu warnen.

Der US-Bezirksrichter Dale Ho stellte sich in seiner Entscheidung auf die Seite von „Los Tacos No. 1“ und merkte in seiner Urteilsbegründung an, dass Schärfe bei einer Salsa „oft gerade der Sinn der Sache“ sei.

Richter Ho entschied sich unter anderem deshalb zugunsten des Restaurants, weil es Manz nicht gelungen war nachzuweisen, dass das Restaurant fahrlässig gehandelt hatte. Zudem habe er – so die Begründung des Richters – keinerlei Belege dafür vorgelegt, dass auch andere der abertausendenkunden von „Los Tacos No. 1“, durch die Salsa zu Schaden gekommen seien.

Interessant ist, dass Manz sich für „Los Tacos No. 1“ entschied – eine immens populäre Kette, von der er wusste, dass sie sich im Gegensatz zu den vielen familiengeführten mexikanischen Einzelrestaurants eine Vergleichszahlung leisten konnte. Womöglich hatte er gehofft, dass sie einfach die vergleichsweise bescheidene Summe von 100.000 Dollar zahlen würden, damit er sich zurückzieht. A

Manz verklagte auch Walmart. Er machte geltend, dass er keinen Zugang zum WLAN des Geschäfts erhalten habe, da für die Anmeldung eine inländische Telefonnummer erforderlich sei; dies „grenze internationale Besucher faktisch aus und schließe sie von wesentlichen Dienstleistungen aus“ – die Klage wurde jedoch abgewiesen.

In einer dritten Klage verklagte Manz das NYPD, nachdem er angerufen hatte, um eine Straftat zu melden, und dabei nach eigenen Angaben von einem Beamten die Auskunft erhalten hatte, man könne ihn nicht zurückrufen, da das System des NYPD „keine Anrufe an ausländische Nummern tätigen“ könne.

Manz fordert erneut 10 Millionen USD, eine Änderung der Dienstvorschriften, die es dem NYPD ermöglicht, internationale Anrufe zu tätigen, sowie verpflichtende Schulungen zur Verbesserung der Kommunikation mit nicht ortsansässigen und fremdsprachigen Anrufern.

Das NYPD wies sämtliche Vorwürfe von Manz zurück; das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Böse Zungen – verbrannt, oder nicht – mögen behaupten, dass Manz schon mit der Absicht zu klagen in den USA eintraf, zu belegen ist das natürlich nicht. Es ist auf jeden Fall interessant, dass kein Anwalt für den Deutschen erwähnt wird.  Wenn er die Klagen selbst eingereicht hat, kann das ein Anzeichen sein, dass er keinen Anwalt fand, der Hoffnung genug hatte, die Fälle anzunehmen und dann nach Erhalt von Schadenersatzgeldern ein Drittel des Erlöses zu bekommen, wie in solchen Fällen üblich in den USA.

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