Mitarbeiter der Gerichtsmedizin gingen mit Kreditkarten von Toten einkaufen

Foto – CNN

Am Dienstag wurden zwei ehemalige Mitarbeiter des ‘New York City Medical Examiner’s Office‘ (Gerichtsmedizin) festgenommen. Charles McFadgen aus der Bronx und Willie Garcon aus Brooklyn sollen Kreditkarten von Toten gestohlen haben, um mit ihnen einzukaufen. Die Anklage in dem ungewöhnlichen Fall wird von der Bundesanwaltschaft (U.S. Attorney) erhoben.

“Die Beschuldigten hatten die feierliche Pflicht, sich um die Leichen der Verstorbenen zu kümmern und ihr persönliches Eigentum mit größtem Respekt zu behandeln”, so Mark Lesko, der ‘Acting U.S. Attorney for the Eastern District of New York‘. “Stattdessen plünderten sie dreist die Habseligkeiten der Verstorbenen und bereicherten sich durch unerlaubte Einkäufe.”

Willie Garcon, einer der beiden Beschuldigten – Foto Bergen County Police

Garcon, 50, war von Mai 2018 bis Juli 2020 als forensischer Leichentechniker beschäftigt. Während dieser Zeit arbeitete er auch für den Burlington County Medical Examiner in New Jersey. Zu seinen Aufgaben gehörte der Transport von Leichen vom Ort des Todes zum Medical Examiner.

Garcon wurde erstmals im Mai 2020 von Behörden in New Jersey verhaftet und hatte zu dem Zeitpunkt Eigentum von vier in New York verstorbenen Menschen an sich, darunter mehrere Kreditkarten.

Die spätere Untersuchung ergab, dass er die Karten mit fast 6.500 USD belastete, unter anderem bezahlte er eine Urlaubsreise nach Florida mit ihnen.

McFadgen, 66, arbeitete von Oktober 2003 bis er im Juli 2016 in den Ruhestand ging, als Leichentechniker für den Medical Examiner.

Er räumte gegenüber den Ermittlern ein, dass er sowohl während seiner aktiven Zeit wie auch im Ruhestand die Karten Verstorbener nutzte und Einkäufe im Wert von mindestens 13.500 USD tätigte.

“Das Verhalten dieser beiden Männer hat die Würde der Verstorbenen verletzt und die Angehörigen erschüttert und es hat gegen Bundesrecht verstoßen”, so der stellvertretende FBI-Direktor William Sweeney in einer Erklärung.

Im Falle einer Verurteilung drohen jedem Angeklagten bis zu zehn Jahren Haft.