
Wohl keine andere Stadt in der Menschheitsgeschichte ist so von internationaler Einwanderung geprägt wie New York. Schätzungsweise gut 3 Millionen der circa 8.5 Millionen New Yorker sind im Ausland geboren. Von ihnen hat ein erheblicher Teil, man geht von einem Fünftel oder Viertel aus, keinen Aufenthaltstitel.
Die Politik der Stadt und auch des Staates New York gegenüber diesen Menschen kann man im Gegensatz zu der Bundesregierung als wohlwollend bezeichnen. Das fängt schon mit der benutzten Bezeichnung an: ‘Undocumented Immigrants’ statt ‘Illegal Alien‘. Es geht weiter. New York hat sich den Status ‘Sanctuary City‘ verliehen, was man etwa mit ‚Zufluchtsstadt‘ übersetzen kann.

,Sanctuary City‘ ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine Bezeichnung, die sich Kommunen geben, die einwandererfreundliche lokale Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen haben. Diese bieten undokumentierten Einwanderern einen gewissen Schutz vor Festnahme oder Abschiebung durch Bundesbehörden, indem sie die Zusammenarbeit zwischen städtischen Dienststellen – etwa den Strafverfolgungsbehörden und Bundesbehörden für Einwanderungsangelegenheiten, wie Immigration and Customs Enforcement ICE und Department of Homeland Security DHS, stark einschränken.



Die Schutzbestimmungen sollen es Einwanderer auch ermöglichen, städtische Angebote wie medizinische Versorgung oder Schulanmeldung zu nutzen und Straftaten zur Anzeige zu bringen, ohne selbst eine Festnahme wegen Verletzung des Einwandererrechts befürchten zu müssen, was nach Ansicht der Befürworter die allgemeine öffentliche Sicherheit steigert.
Landesweit gibt es derzeit mehr als 1.000 solcher Kommunen. New York ist die größte und älteste. Entsprechende Regelungen bestehen hier bereits seit den 1980er Jahren, als Bürgermeister Edward Koch es städtischen Stellen untersagte, Informationen über Einwanderer, die nicht im Verdacht einer schweren Straftat standen, an Bundesbehörden weiterzugeben. Seine Nachfolger setzten diese Politik fort, darunter auch der, Recht und Ordnung’ Bürgermeister Rudy Guiliani, der wusste, dass selbst die Mehrheit seiner Wähler keine Verfolgung nichtkrimineller Einwanderer wollte.

Die wichtigsten Bestimmungen in New York
- Allen städtischen Behörden ist es grundsätzlich untersagt, Informationen über den Aufenthaltsstatus einer Person an Bundesbehörden weiterzugeben, sofern dies nicht im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung geschieht.
- Das New York Police Department (NYPD), fragt bei Kontakt mit Bürgern nicht nach Aufenthaltsstatus.
- Das NYPD arbeitet nicht mit Immigration and Customs Enforcement ICE und Department of Homeland Security DHS zusammen. Amtshilfeersuchen zur Festhaltung von Personen aus reinen Einwanderungsrechtsgründen werden ignoriert. (Das ist dem NYPD nicht unrecht, da Verhaftung nicht-krimineller Immigranten unter dem Strich nicht imageförderlich ist und zu Komplikationen und Mehrarbeit führen kann.)
- Allen städtischen Strafverfolgungsbehörden ist untersagt, Haftanordnungen von ICE oder DHS Folge zu leisten – es sei denn, es liegt ein richterlicher Haftbefehl vor oder es handelt sich um schwere Straftaten.
- Bundesbeamte müssen einen richterlichen Haftbefehl vorlegen, um nichtöffentliche Bereiche städtischer Einrichtungen, wie etwa Schulen oder Notunterkünfte, zu betreten.
- Die Stadt bietet Leistungen oft unabhängig vom Aufenthaltsstatus an, darunter auch kostenlose Rechtsberatung in Einwanderungsfragen im Rahmen des, New York Immigrant Family Unity Project‘.





