Seit 1960 begrenzen Stadtplanungsregeln in New York, wie hoch auf einem bestimmten Stück Land gebaut werden kann (Wie sich das genau errechnet, können Sie hier nachlesen). Manchmal gibt es aber einen Weg darum herum: Luftrechte. Hier ein vereinfachtes Beispiel, um das Prinzip zu illustrieren. In der Praxis ist das Ganze ein komplexer, oft langwieriger Prozess.
Ein Bauherr kauft ein Stück Land in Manhattan, um einen Wohnturm mit Eigentumswohnungen zu errichten. Gemäß den Vorschriften darf er dort 32 Etagen hoch bauen. Er will aber darüber hinaus, um mehr Apartments verkaufen zu können.
Findet der Unternehmer zum Beispiel ein 10-stöckiges Gebäude, das den Vorschriften entsprechend 22 Etagen hoch sein dürfte, kann er unter Umständen die ‘Luftrechte‘ dieser Immobilie, 12 weitere Etagen zu bauen, kaufen und seinen Turm mit 44, statt 32 Etagen errichten.
Der einfachste und am häufigsten genutzte Weg ist der Erwerb der Luftrechte einer direkt angrenzenden Immobilie. Es gibt andere Möglichkeiten, die aber so komplex sind, dass sie in der Praxis nur sehr selten verwendet werden.